Hausrat
Ihre Hausrat-Versicherung schützt Sie im Fall der Fälle
Allein die Vorstellung, dass das gesamte Inventar (z. B. bei einem Feuerschaden durch einen technischen Defekt) vernichtet werden kann, löst bereits Unbehagen aus.
Eine vollständige und kurzfristige Ersatzbeschaffung erfordert ein prall gefülltes Bankkonto, oder einen Versicherer, der leistet.
Eine Hausrat-Versicherung schützt Ihr Vermögen vor:
- Feuerschäden, z. B. durch Brandstiftung,
- Blitzschlag
- Explosion oder technischen Defekt
- Schäden durch Leitungswasser
- Sturm und / oder Hagel, sowie Elementarschäden
- Einbruchdiebstahl
- Raub oder Vandalismus
Darüber hinaus sind zusätzlich zu den Sachschäden auch Folgekosten, wie z. B. Kosten für Aufräumungsarbeiten, Schutzkosten und Hotelkosten mitversichert.
Sprechen Sie uns an, - auch wenn es um die zusätzliche Absicherung von Überspannungsschäden für Ihre technischen Geräte oder die Fahrrad-Diebstahlversicherung geht.
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FAQ
Häufig gestellte Fragen zur Hausratversicherung (FAQ)
Hausrat sind alle zum Ge- und Verbrauch in den Haushalt eingebrachten Gegenstände. Etwas verständlicher ist die Definition "Alles was Sie beim Umziehen mitnehmen". Auch wenn diese Definition rechtlich nicht 100% richtig ist, ist sie leicht verständlich. Beispiel sind: Wohnungseinrichtung, Elektro- u. Gasgeräte, Lebens- u. Genussmittel, Gebäudebestandteile und sonstige Installationen, die Sie als Mieter/Eigentümer einer in einem Mehrfamilienhaus gelegenen Wohnung angeschafft haben, Wertsachen.
Die Hausratversicherung deckt folgende Grundgefahren ab: Brand, Blitzschlag, Explosion Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus Leitungswasser, Rohrbruch, Frostschäden Sturm, Hagel sowie auch die evtl. daraus entstehenden Schäden Gute Deckungen umfassen Sondereinschlüsse oder lassen diese mitversichern: Überspannungsschäden durch Blitzschlag (meist bis 5% mitversichert) Glasbruchschäden an Mobiliar-/Gebäudeverglasungen Glaskeramikkochflächen Fahrraddiebstahl Wasseraustritt aus Aquarien Inhalte Ihres Bankschließfachs.
Schäden durch grobe Fahrlässigkeit vorsätzlich herbeigeführte Schäden Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art Schäden durch Kernenergie Ebenfalls nicht eingeschlossen sind Schäden durch Sturmflut Einbruchdiebstahl-/Beraubungsschäden, die durch bei Ihnen wohnende Personen begangen werden.
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Wert (meist der Neuwert) der versicherten Schäden höher ist als die Versicherungssumme. Sollte es hier zu einem Schadenfall kommen, wird bei bestehender Unterversicherung der Schaden auch nur anteilig beglichen, auch wenn der Gesamtschaden unterhalb der versicherten Summe liegt. Es wird nach folgender Formel gekürzt: Schaden x Versicherungssumme % Versicherungswert = Entschädigung.
In der im Versicherungsschein genannten Wohnung bei Umzug in der neuen Wohnung während des Umzugs in eine neue Wohnung, längstens jedoch für 8 Wochen nach Umzugsbeginn in beiden Wohnungen in den zur Wohnung dazugehörenden Keller- und Speicherräumen in Nebengebäuden, sofern sie auf dem gleichen Grundstück stehen in Ihrer Garage, die sich in der Nähe Ihrer Wohnung befindet (doch nur wenn diese privaten Zwecken dient) in Räumen, welche Sie zusammen mit anderen Hausbewohnern nutzen, begrenzt auf Ihnen gehörenden Waschmaschinen und Wäschetrocknern außerhalb Ihrer Wohnung weltweit vorübergehend (je nach Bedingungen für Außenversicherung der einzelnen Gesellschaften).
Nein. Solange er keinen eigenen Haushalt gründet, sind die Sachen im Rahmen der elterlichen Hausratversicherung für die Dauer der Grundwehr- oder Ersatzdienstzeiten versichert.
Nach den Tarifwerken der Hausratversicherung ist eine Wohnung dann nicht ständig bewohnt, wenn sich über 60 Tage hinweg keine aufsichtsberechtigte volljährige Person über Nacht in der Wohnung aufhält. Bei diesen nicht-ständig-bewohnten-Wohnungen ist die Risikoprämie etwa doppelt so hoch wie bei ständig bewohnten Haushalten. Zusätzlich sind eine ganze Reihe von Gegenständen in diesem Fall vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Planen Sie einen längeren Urlaub, oder sind Sie beruflich länger nicht an Ihrem Wohnort, sollten Sie das Ihrer Versicherung mitteilen. Länger heißt in der Regel mehr als 60 Tage. Versäumen Sie es, eine längere Abwesenheit der Versicherung mitzuteilen, und entsteht in dieser Zeit ein Schaden, so kann die Versicherung die Zahlung verweigern. In diesem Fall ist zu empfehlen, dass Sie eine Person Ihres Vertrauens mit der regelmäßigen Kontrolle Ihrer Wohnung beauftragen.
Nein. Er muss seine Sachen selbst versichern. Anders wäre es, wenn Sie ihm ein möbliertes Zimmer zur Verfügung stellen. Ihre eigenen Sachen, die der Untermieter mit Ihrer Zustimmung benutzt, sind versichert.
Wenn der Hausrat mit Leichtigkeit zu ersetzen ist, weil er nur aus Pappkartons und billigem Inventar besteht, ist eine Versicherung oft überflüssig. Je hochwertiger und teuerer Ihr Hausrat ist, desto sinnvoller wird die Versicherung. Nach einem Wohnungsbrand ist dann ein großer finanzieller Aufwand nötig, um den gewohnten Lebensstandard wieder herzustellen.
Unter dem Begriff der Feuerschäden werden Schäden durch Brand, direkten Blitzeinschlag (es gibt auch den indirekten, siehe Überspannungsschäden), und Explosion zusammengefasst. Schwelbrände werden von dieser Definition nicht erfaßt, da Brand im Sinne der Versicherungsbedingungen eine offene Flamme voraussetzt. Auch der Tatsache, daß Fernseher implodieren wird hier nicht Rechnung getragen. Diese Ausschlüsse werden aber von vielen Gesellschaften inzwischen mit angeboten.
Schäden durch Leitungswasser entstehen durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser aus dem Rohrsystem oder fest damit verbundenen Anlagen.
Wenn bei Ihnen eingebrochen wird, werden die gestohlenen Gegenstände durch die Hausratversicherung ersetzt. Sollten die Einbrecher aber auch die Wohnung noch verwüßten oder Gegenstände zerstören, spricht man von Vandalismus. Auch solche Schäden sind durch die Hausratversicherung abgedeckt.
Sturm (laut Definition eine wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8) und Hagel sind eher selten für Schäden am Hausrat verantwortlich. Wenn es doch vorkommen sollte, wird der Schaden meistens umso grösser.
Planen Sie einen längeren Urlaub, oder sind Sie beruflich länger nicht an Ihrem Wohnort, sollten Sie das Ihrer Versicherung mitteilen. Länger heisst in der Regel mehr als 60 Tage. Versäumen Sie es, eine längere Abwesenheit der Versicherung mitzuteilen, und entsteht in dieser Zeit ein Schaden, so kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
Alle Umstände, die zu einer Erhöhung des Risikos für die Versicherung führen, sollten Sie der Versicherungsgesellschaft schriftlich mitteilen. Vorsicht: Eine Gefahrenerhöhung kann bereits ein Baugerüst darstellen, wenn Ihr Wohnhaus renoviert wird.
Wird Ihre Wohnung z.B. nach einem Wasserschaden unbewohnbar, werden Hotelkosten ersetzt.
Schäden durch StromausfallSchäden durch Stromunterbrechung oder technisches Versagen der Kühleinrichtung.
Schäden durch StromausfallSchäden durch Stromunterbrechung oder technisches Versagen der Kühleinrichtung.
Wenn zum Beispiel Ihr Fernseher implodiert.
Im Wäschetrockner entzündet sich die Kleidung beim Trocken. Wenn Sie die Nutzwärmeschäden eingeschlossen haben, bekommen Sie auch den Wäschetrockner ersetzt, also da wo die Nutzwärme entsteht. Sonst würden nur Folgeschäden bezahlt werden.
Ein KFZ fährt gegen Ihr Haus und es fällt der TV vom Tisch, erhalten Sie Ersatz.
Hier ist der finanzielle Schaden des weglaufenden Wassers versichert.
Es werden die Schäden durch auslaufendes Wassers versichert, nicht das Aquarium / Wasserbett selbst.
z.B. das Bahnhofsschließfach
Bei stationären Aufenthalt werden entwendete Sachen bezahlt.
Falls Ihre Slips von der Leine gestohlen werden, muß das polizeilich gemeldet werden, wenn Sie Ersatz haben wollen.
Hier müssen diese nicht sonderlich gesichert sein, aber eine polizeiliche Meldung muß erfolgen
Gilt nur bei Einbruch bei verschlossenen KFZ, elektronische Geräte wie Notebooks im Kofferraum sind meist ausgeschlossen
Wenn Ihr Schmuck aus dem Banktresor gestohlen wird.
In Erweiterung des § 2 AL-VHB 2003 ersetzt der Versicherer Fahrtmehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles gemäß AL-VHB 2003 vorzeitig seine Urlaubsreise abbricht und an den Schadenort reist. Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens vier Tagen bis zu einer Dauer von höchstens sechs Wochen.
Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben
Versichert sind alle Glasscheiben der Wohnung, also Mobiliarverglasung, Türen, Fenster, Aquarien, aber keine Trinkgläser, Glas-Cerankochflächen falls eingeschlossen.
Wird das angeschlossene Fahrrad im Freien gestohlen oder der Keller aufgebrochen, wird dies zum Anschaffungspreis ersetzt.